Oberster Gerichtshof des Souveränen Volkes

DAS RECHT DER VÖLKER

AN ALLE VÖLKER DER ERDE,
die ihre Regierungen als « übergeordnete Macht » erdulden,

Frankreich mahnt:

  1. Diese Logik FORDERT, daß en kleiner Teil des Volkes natürlich und immerwährend dem Volk untergeben sein muss.
  2. Dass die Demokratie FORDERT, dass das Volk über ein Mittel zur ständigen Kontrolle der Regierungs-Aktivitäten verfügt.
  3. Dass die UNO « das Recht der Völker auf Selbstbestimmung » anerkennt, dessen Souveränität daher die Schaffung eines « Nationalen Übergangsrates » erlaubt, der jederzeit die Regierung ersetzen kann, und ebenso die Schaffung eines « Obersten Gerichtshofes » erlaubt, der hierarchisch über dem Staat, d.h. über der Regierung und allen Institutionen, steht.

Frankreich rät :

  1. Die Schaffung eines « Obersten Volksgerichtshofs ».
  2. Dass dieser über einen Teil der Streitkräfte und ein direktes Kommunikations-Instrument mit der Öffentlichkeit verfügt.
  3. Dass dieser hierarchisch über dem Staat, d.h. der Regierung und allen Institutionen, angesiedelt sein muss.
  4. Dass dieser über legitime Gerichte verfügt, die die Berufungsgerichte in allen Gerichtshöfen ersetzen.
  5. Dass diese legitimen Gerichte das Recht haben, Richter zu verurteilen und zu sanktionieren.

 

Aktions-Vorschlag, der einen Übergang zu einem neuen Modell der Verwaltung menschlicher Gesellschaften, durch die Schaffung eines Rechtskorpus zugunsten des VOLKSRECHTS, bietet.

 

AUSGEWÄHLTE DEFINITIONEN BEZÜGLICH DER BEGRIFFE « VOLK » – « NATION » – « STAAT »

Das Wort « VOLK » charakterisiert eine Gruppe von Menschen mit einer gemeinsamen Sprache, Kultur und einem gemeinsamen historischen Erbe, die in der Lage ist, einen Staat zu bilden, um seine eigene Beständigkeit und seine internationale Vertretung im Konzert der Nationen zu gewährleisten.

Das Wort « STAAT » charakterisiert den strukturellen Träger, der die Verwaltung der öffentlichen Güter und Dienstleistungen und die Vertretung der Nation (mittels  Regierung und Institutionen) gewährleistet.

Das hier verwendete Wort « NATION » charakterisiert die Ganzheit des Volkes und des Staates, die daraus abgeleitet ein bestimmtes Gebiet einnehmen welches nach aussen durch Staatsgrenzen begrenzt ist.

 

PRÄAMBEL

Entgegen der Logik und den vorgelegten offiziellen Texten betrachten sich die Regierungen dem Volk, welches sie mit der Verwaltung der Nation betraut,« übergeordnet », und oft sogar « über » den Gesetzen, die sie ihrem Volk auferlegen.

Nun ist aber der Staat das Verwaltungs-Organ, das den Willen des Volkes umsetzt, und er muss, per Definition, dauerhaft der Souveränität des Volkes unterworfen sein.

Einzig eine unangemessene Form des Regierens kann zu einer Umkehrung der Aufgaben führen.

Die Souveränität des Volkes ist seit den am Ende des 18. Jahrhunderts aufgestellten Menschenrechten, als Grundlage der menschlichen Zivilisation anerkannt und von den 193 Unterzeichnerstaaten der Vereinten Nationen bekräftigt worden, die in den Pakten 1 und 2 festhalten, dass « die Völker das Recht auf Selbstbestimmung » inne haben.

Diese Bestimmungen wurden im Internationalen Recht durch mehrere Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen positif verstärkt.

VÖLKERRECHT

Da der Staat nur ein kleiner Teil des Volkes ist, ist es selbstverständlich, dass die Gesamtheit des Volk über die Lebens- und Organisations-Regeln entscheidet, d.h. eine Konstitution bildet, die determinier die Regierungs-Form und die Verwaltungs-Regeln.

in Anbetracht der größten Anzahl seiner Individuen alle Regeln schriftlich verankern muss, für  Institutionen und das Funktionieren der Verfassung oder des Verfassungsblock bilden, d.h. die Form der Regierungsführung und die Verwaltungs-Regeln, schreiben muss.

Wenn dieses weder unwiderrufbare noch unabänderbare Naturprinzip nicht respektiert wird, wird die Souveränität des Volkes missachtet, und es besteht die Gefahr, dass die Rechte des Einzelnen verletzt werden.

Wenn gegen die Souveränität des Volkes verstossen wird, ist die Regierung nicht mehr als eine kleine Gruppe von Individuen, die versucht, dem Volk als Ganzem ihr Gesetz aufzuzwingen.

Da die Nation dann keine rechtmäßige Regierung mehr hat, muss das Volk einen Lagebericht durch eine Versammlung von Freiwilligen erstellen, die eine Staatsanwaltschaft bilden, einen « Nationalen Übergangsrat » gründen, dann einen « Obersten Volksgerichtshof » einrichten, um die Souveränität des Volkes, die nach seiner Definition die einzige Grundlage einer wahren Demokratie ist, dauerhaft zu gewährleisten.

DER NATIONALE ÜBERGANGSRAT

Der « Nationale Übergangsrat » ist das Organ, das das Volk einrichten kann, wenn es der Ansicht ist, dass das gegenwärtige Regierungssystem zum Verlust der Rechtsstaatlichkeit geführt hat.

Dieser Rat muss dann die Struktur schaffen, die das Volk als Ganzes in die Lage versetzt eine neue Verfassung zu schreiben, die keine Verstöße mehr zulässt, und die Angelegenheiten der Nation übergangsweise, nach einem im voraus festgelegten Programm, zu regeln.

Um gültig zu sein, muss dieser Rat eine Reihe von Regeln einhalten.

DER OBERSTE GERICHTSHOF

Die Konsequenz aus dem von den Vereinten Nationen anerkannten « Recht der Völker auf Selbstbestimmung » und dessen Souveränitäts-Ausübung, erfordert die Schaffung eines höheren Rechtsorgans, das die Unabhängigkeit der Justiz garantiert und sicherstellt, dass der Staat in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Volkes funktioniert, denn die Unabhängigkeit der Justiz ist die unabdingbare Voraussetzung für die Achtung der Menschenrechte, das einzige Bollwerk, um die volle Achtung der individuellen Rechte zu garantieren, die in der « Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte » verankert sind.

Bis zur Schaffung eines neuen Regierungsmodus oder eines Nationalen Übergangsrates wird dieser Oberste Gerichtshof somit das einzige legitime Gremium, das das Volk vor nationalen und internationalen Instanzen rechtlich vertritt.

Die einzige dauerhafte Garantie für eine unverfälschbare Gerechtigkeit ist nur unter der Bedingung gewährleistet, dass die Justiz ständig unter der hohen und einzigen Autorität des Souveränen Volkes bleibt. Deshalb muss sich der « Oberste Volksgerichtshof » aus einigen wenigen ständigen Mitgliedern verschiedener Berufskörperschaften zusammensetzen, die für die Organisation verantwortlich sind. Es ist aber unerlässlich, dass es sich um einfache Personen handelt, die aus der Bevölkerung ausgelost werden und die in völliger Unabhängigkeit Urteile fällen und aussprechen. Jeder Fall, der von diesem Obersten Gerichtshof behandelt wird, erfordert eine neue Auslosung.

Die Anzahl dieser Personen wird ausreichen, um eine breit gefächerte Stichprobe der Bevölkerung zu repräsentieren, und werden immer mindestens das Siebenfache der Zahl der ständigen Mitarbeiter betragen.

Dieses Oberste Volksgericht, das hierarchisch über allen Institutionen platziert ist, ist der immerwährende Garant der Rechtsstaatlichkeit und wird damit selbstverständlich zur übergeordneten Autorität der nationalen Streitkräfte, an die es sich für die Ausführung seiner Entscheidungen wenden wird.

Daraus folgt, dass das Volk über ein übergeordnetes Justiz-Organ verfügen wird, das die Legitimität der Handlungen des Staates unerlässlich überwacht und bereit ist, jeden Versuch einer Abweichung zu sanktionieren.

Dieses Organ, ein « Oberstes Volksgericht », das hierarchisch über dem « Staatsrat » und dem « Verfassungsrat » steht, wird im gesamten Staatsgebiet verfügbar sein und die Berufungsgerichte durch « rechtmäßige Gerichte » ersetzen, die sich ausschließlich aus ausgelosten Personen zusammensetzen, die keine öffentlichen Ämter innehaben.

Durch diesen « Obersten Gerichtshof des Volkes » verfügt jede(r) BürgerIn über ein Rechtsmittel, das ihr/ihm eine echte Rechtssprechung garantiert. Die Staatsanwälte werden nicht mehr im Dienste der Politiker sein, sondern im Dienste der BürgerInnen.

Dieser Oberste Gerichtshof, der die Autorität des Volkes über den Staat repräsentiert, muss sich selbst in Rechtsfragen an einen « Internationalen Obersten Gerichtshof » wenden, der sich mit dem « Völkerrecht » und insbesondere mit dem « Recht der Völker auf Selbstbestimmung » befasst, dem Fundament der Organisation der Vereinten Nationen, das in den Pakten 1 und 2 zum Ausdruck kommt und durch mehrere Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen rechtskräftig positif bestätigt wurde.

Ein Volk ohne Rechtsschutz durch diese nationalen Institutionen, kann sich auf den Internationalen Gerichtshof berufen, indem es einfach einen « nationalen Übergangsrat » gründet.

Jedes Land mit einem « Obersten Volksgerichtshof » wird auf ewig eine Demokratie errichtet haben, die auf dem Gemeinwohl der Nation und auf den  «Menschenrechten » beruhen.

Print Friendly, PDF & Email
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com